Meßtechnik

Meßtechnik zur Arbeitssicherheit nach Vorschrift der Berufsgenossenschaften.
Seit ca. 1980 sind Wiederholungsprüfungen an Elektrowerkzeugen und Geräten im Betrieb
vorgeschrieben (bisher VBG 4; neu BGV A3)

Die Prüfungen sind Grundlagen der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Nichteineinhaltung
kann dies mit Bußgeld bis 10.000 Euro belegt werden.

Seit 2005 Wiederholungsprüfungen nach neuer VDE 0702

Unsere Messgeräte

MessgBeha2.gif (16206 Byte)MessgBeha3.gif (15502 Byte)MessgBeha5.gif (14375 Byte)
Entsprechend den verschiedenen Anforderungen haben wir das passende Meßgerät. Alle Geräte sind geeicht.

Warum diese Prüfungen und Checks ?

Der Betreiber von Elektrogeräte und Anlagen, hat im Schadensfall den ordnungsgemäßen
Zustand der Geräte nachzuweisen ! Die Prüfungen welche wir durchführen, werden dokumentiert und im Computer
archiviert. Eine Prüfplakette am Gerät, bestätigt die Messung.

Die Prüfungen, welche nach verschiedenen Vorschriften durchgeführt werden, richten sich wie folgt nach :


Die Prüfungen

Sichtprüfung :
Feststellung von äußeren Mängeln wie Zugentlastung/ Anschlußleitung.

Elektrische Prüfung:
Meßgerät BEHA übernimmt nach Einteilung des Prüflingstyp die Messung des

Funktionsprüfung:
Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung und dessen Abspeicherung.

Beurteilung:
Die Prüfplakette wird nach aller bestandener Teilprüfungen erteilt.
Ein Einzel oder Sammel - Prüfprotokoll wird dem Betreiber übergeben.

Messprotokoll und seine rechtliche Bedeutung:

Wird eine verantwortliche Person in einen Personen oder Schadensprozess verwickelt,
muß diese nachweisen, daß diese ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Der Ausdruck und die Archivierung unserer Meßprotokolle sind Beweisurkunden für die Prüfung der Geräte.
Durch diese Maßnahme sind Sie haftungsfrei.

Überprüfungen der elektrischen Geräte und Anlagenteile sind billiger, als " Unfälle und hohe Reparaturen "

Beispiele:


Messung eines PC-Arbeitsplatzes

MessgBeha1.gif (15785 Byte)
Überprüfung einer Verteilung nach 3GVA3